Die Innungsversammlung hat den Vorstand und die weiteren Gremien am 08. November 2016 neu gewählt.
Unter dem Logo der Handwerkermarke hat sich ein Kreis von renommierten Herstellern zusammengefunden, der der Auffassung ist, dass Markenprodukte erst dann am richtigen Platz sind, wenn sie auch kompetent eingebaut und gewartet sind - durch das Fachhandwerk. Sie erhalten diese Produktlinien nicht im Baumarkt. Sie bekommen sie ausschließlich im Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens. Und Sie haben eine Menge Extras davon:
Die 7 Vorteile der Handwerkermarken für Ihren Geschäftserfolg:
1. Die Sicherheit, das Beste fürs Geld zu erhalten, durch die Gewährleistungsvereinbarungen exklusiv für SHK-Innungsbetriebe.
2. Nachkauf- und Ersatzteilgarantie auch 10 Jahre nach Auslaufen der Serie.
3. Handwerkermarken-Produkte gibt es nicht in Baumärkten.
4. Kurze Lieferzeiten und schneller Ersatzteilversand sichern Ihnen Kundenzufriedenheit. Bestellungen für lagergängige Produkte und Teile werden auf Wunsch innerhalb von 2 Tagen ausgeführt.
5. Der bundesweite Kundendienst ist immer für Sie da. Reaktionszeit für Heizungen innerhalb von 24 Stunden, im Sanitärbereich innerhalb von 48 Stunden.
6. Technische Beratung, Planungshilfen und Schulungen halten Sie auf dem neuesten Stan der technischen Entwicklung.
7. Sie profitieren von den starken Marken. Die Partner der Handwerkermarken bereiten den Markt durch Werbung für Ihre Produkte vor und leisten damit einen aktiven Vorverkauf für Sie.
Solarwärme-Anlagen werden in Deutschland schon seit vielen Jahren mit Erfolg eingesetzt. Trotzdem hat sich die solarthermische Warmwasser-Erzeugung noch nicht im wünschenswerten Umfang durchgesetzt. Deshalb wurde im Mai 2002 die Initiative Solarwärme Plus gegründet. Sie hat sich um Ziel gesetzt, die privaten Hausbesitzer und das SHK-Handwerk von den zahlreichen Vorteilen dieser Technik zu überzeugen. Solarwärme-Anlagen sollen in Zukunft ein selbstverständlicher Bestandteil jeder Heizungsanlage sein. Solarwärme für Jedermann steht im Fokus der Initiative. Hierzu hat die Initiative umfangreiche Marketing- und Kommunikationsaktivitäten entwickelt. Die Initiative Solarwärme Plus ist ein Projekt der Deutschen Energie Agentur GmbH (dena) und wird unterstützt von:
. dem Ministerium für Umwelt (BMU)
. Dem Bundesindustrieverband Deutland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH)
. dem Bundesverband Solarinsturie (BSI)
. der E.ON Ruhrgas
. der Verbundnetz Gas AG (VNG)
. dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Bleibt der Autraggeber einem nicht verschiebbaren Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, tritt eine Umkehrung der Beweislast ein. In einem daraus resultierenden Prozess, bei dem es um die Zahlung des Werklohns geht, hat nämlich dann der Auftraggeber vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder dass die vom Auftragnehmer angesetzeten Massen unzutreffened sind.
In dem vom BGH am 22.05.2003 entschidenen Fall(VII ZR 143/02) hatte der Auftragnehmerden Bauvertrag wegen behaupteter grundloser Zahlungsverweigerung gekündigt. Der Auftraggeber hatte hingegen auf der Erfüllung des vertrages bestanden. Ein erster Termin für ein gemeinsames Aufmaß wurde auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, zu einem zweiten erschien er nicht unter Hinweis, er habe schon vorher den Bautenstand festgestellt. In der Folge wurde das Werk durch einen Drittunternehmer fertiggestellt. Dadurch war die Nachholung des gemeinsamen Aufmaßes bzw. die Überprüfung des einseitig vorgenommenen Aufmaßes nicht mehr möglich. In diesem Fall gilt nicht mehr die normale Beweislastverteilung, bei der es dem Kläger möglich gewesen wäre, die Richtigkeit des Aufmaßes einfach zu bestreiten. Vielmehr muss der Auftraggeber nun nachweisen, dass die Ergebnisse des einseitigen Aufmaßes nicht stimmen.
Aktuelle Beiträge, Nachrichten und Termine rund um unser Unternehmen.
Ein Elektriker hatte seine Arbeit erledigt, die Rechnung war gestellt, und trotzdem ...
der Innung Sanitär Heizungs Lüftungs- und Klimatechnik Ober- und Niederbarnim
Die Innung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Ober- und Niederbarnim erschließt neue Wege
Gesellenbriefe für Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik übergeben
Geschäftsstelle der Innung Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Ober- und Niederbarnim.
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf
Ansprechpartner:
Melanie Buchholz
Fon: 033 434 / 164 215
Fax: 033 434 / 164 214
E-Mail:
Mo: 08:30 bis 13:30 Uhr
Di: 08:30 bis 13:30 Uhr
Do: 08:30 bis 13:30 Uhr
Rechts- und Ausbildungs- angelegenheiten
Öffentlichkeitsarbeit Zwischen- und Gesellen- prüfungen Kundenbetreuung VeranstaltungenKlempnerei
Gas- und Wasserinstallation Zentralheizungs- und LüftungsbauMit der Fachbetriebssuche findest du schnell und unkomplziert deinen zunünftigen Ausbildungsbetrieb
Der Vorstand besteht aus dem Obermeister und einer Zahl von weiteren Mitgliedern. Der Obermeister ist der Vorsitzende des Vorstandes und in der Regel der gesetzliche Vertreter der Innung.
Stellv. ObermeisterHeizungs-und Sanitärtechnik
August-Bebel-Straße 46
15344 Strausberg
Tel: 03341 / 311056
Fax: 03341 / 31 10 57
Vorstandsmitglied TGA Heinemann GmbH & Co. KG
Am Biotop 28, 15344 Strausberg
Tel: 033 41 36 100
Fax: 033 41 36 1050
Vorstandsmitglied Grabert GmbH - Bad - Heizung – Solar
Landhausstraße 7, 15344 Strausberg
Tel: 033 41 422 053
Fax: 033 41 422 090
ist stets darum bemüht, Brancheninteressen zu bündeln und einen Wissenstransfer zu unseren Mitgliedern zu organisieren.
wir auch in Ausbildungsprojekten aktiv und wollen den Schulterschluss in der Branche fördern um gemeinsame Marktchancen besser zu nutzen.
Unterstützungsmöglichkeit für unsere Arbeit ergibt sich durch eine Fördermitgliedschaft. Denn eine Kooperation sehen wir nicht als Einbahnstraße.
Bei Interesse an einer Fördermitgliedschaft wenden Sie sich einfach an unsere Geschäftsstelle.
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